Dr. Heinz Becker • Johannes Becker • Peter Ervenich
Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung

 

Infothek

Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Dienstag, 26.03.2024

Vorzeitiger Ruhestand im öffentlichen Dienst: Urlaubsvergütung bei Verfall von Jahresurlaub

Ein Arbeitnehmer, der nicht seinen gesamten Jahresurlaub nehmen konnte, bevor er auf eigenen Wunsch aus dem öffentlichen Dienst ausgeschieden ist, hat Anspruch auf eine finanzielle Vergütung.

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Recht / Sonstige 
Dienstag, 26.03.2024

Leinenzwang für zwei große Hunde nach Beißvorfall rechtmäßig

Die Anordnung von Leinenzwang für zwei Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 Zentimetern ist insbesondere nach Vorliegen eines Beißvorfalls rechtmäßig.

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Recht / Zivilrecht 
Montag, 25.03.2024

Umschuldung nach Kreditaufnahme für Hauskauf - Gebühren für Kreditablösung müssen von neuer Bank übernommen werden

Wer ein Haus kauft und einen Kredit bei einer Bank aufgenommen hat, möchte ggf. umschulden, wenn eine andere Bank einen besseren Zinssatz bietet. Für die bisherige Bank ist mit der Umschuldung organisatorischer Aufwand verbunden. Nach Auffassung des Landgerichts Lübeck kann die bisherige Bank die entstehenden Gebühren zwar nicht vom Kunden, aber von der neuen Bank verlangen.

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Recht / Sonstige 
Montag, 25.03.2024

Veröffentlichung von Hygienemängeln im Internet unzulässig, wenn Voraussetzungen für konkrete Art der Veröffentlichung nicht vorliegen

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat dem Eilantrag einer Gaststättenbetreiberin gegen die Veröffentlichung von Hygienemängeln im Internet stattgegeben. Das Gericht hatte dabei nicht zu prüfen, ob die vom Antragsgegner aufgeführten Mängel tatsächlich gegeben waren, sondern stellte lediglich fest, dass die spezifischen Voraussetzungen für die konkrete Art der Veröffentlichung im Internet nicht vorlagen.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Montag, 25.03.2024

Zum Widerspruch gegen eine Gutschrift - Widerruf des Verzichts auf die Steuerbefreiung nach Ausgliederung

Wenn ein Unternehmer auf die Steuerfreiheit eines Umsatzes dadurch verzichtet hat, dass er dem Leistungsempfänger den Umsatz unter gesondertem Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, kann er den darin liegenden Verzicht nur dadurch rückgängig machen, dass er dem übernehmenden Rechtsträger als Leistungsempfänger eine berichtigte Rechnung ohne Umsatzsteuer erteilt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.